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Rechtsanwaltsfachangestellte und Notarfachangestellte – ein Überblick

Nov 21, 2019 | Juristische Berufe, Studium & Weiterbildung

Rechtsanwaltsfachangestellte und Notarfachangestellte stellen wichtige unterstützende Berufe für juristische Arbeitgeber dar. Im juristischen Umfeld auch ReFa und NoFa genannt sind diese Berufe nicht mit einem langjährigen Studium verbunden, sondern die Ausbildung wird im Betrieb und der Schule absolviert.

Neben Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten gibt es noch Patentanwaltsfachangestellte (PatFa) und die sogenannten ReNoFa, welche eine Kombination der beiden Berufe darstellen.

Die hauptsächliche Aufgabe der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten besteht darin die Rechtsanwälte und Notare in ihren rechtlichen Dienstleistungen mit grundlegenden Verwaltungs- und Büroaufgaben zu unterstützen. Im Zuge ihrer Zuarbeit organisieren und verwalten sie Akten, verfassen Verträge, Urkunden oder sonstige Schriftsätze und übernehmen Fristberechnungen sowie Gebührenfestsetzungen vor.

Allerdings stellen die Berufe keine reine Schreibtischarbeit dar, sondern fordern neben den organisatorischen auch soziale Kompetenzen. Beide Berufsgruppen stehen täglich im persönlichen Kontakt mit Kunden und Behörden. Sie betreuen telefonisch, per Email oder Briefverkehr die hauseigenen Mandanten und koordinieren vorrangig Termine bei Gericht oder sonstigen Ämtern. Die Schwerpunkte und Ausprägungen der unterschiedlichen Aufgaben gestaltet sich stark abhängig von der Größe des Arbeitgebers.

Während in kleinen Kanzleien eng mit Anwälten und Notaren zusammengearbeitet wird, wird man in der Großkanzlei eher als Support-Kraft wahrgenommen und der direkte Kontakt zu Partnern oder gar Mandanten ist eher eingeschränkt.

Doch nicht nur Kanzleien stehen als Arbeitgeber zur Auswahl, auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Banken, Versicherungen, Inkassobüros, Warenhausketten oder Mahnabteilungen inserieren stets Stellenangebote für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Das Berufsbild der ReFa und NoFa umfasst also reichlich Beschäftigungsmöglichkeiten rund um das Thema Recht.

Es gibt für Fachangestellte die Möglichkeit, sich zum Fachwirt weiterzubilden. Man nennt sich dann Rechtsfachwirt oder Notarfachwirt. Diese Weiterbildung gibt es seit 2001 und macht es für Fachangestellte möglich, sich nach der Ausbildung weiterzubilden, ohne den Weg des aufwändigen und langjährigen Studiums zu gehen.

In diesem Artikel gehen wir auf die beiden Berufe ReFa und NoFa genauer ein.

Rechtsanwaltsfachangestellte (ReFa)

Die kaufmännische Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf und gestaltet sich klassisch mit wechselnden Phasen zwischen Anstellungsbetrieb und fachbezogener Berufsschule. Während der theoretische Teil des juristischen Wissens in der Berufsschule vermittelt wird, sammelt sich der Azubi parallel die praktische Erfahrung im Ausbildungsbetrieb an.

Der Ausbildungsbetrieb ist meist eine Kanzlei, kann aber auch zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer oder ein Betrieb der zuvor genannten Tätigkeitsfelder sein.

Rechtsbücher im Regal
Rechtsanwaltsfachangestellter als Beruf

Die theoretische Ausbildung beinhaltet einen Mix aus kaufmännischen Grundlagen, spezifischen Wissen zum Thema Recht und weiteren Fächern hinsichtlich der praktischen Arbeit in einem juristischen Betrieb.

Zwecks Gewinnung von Routine im beruflichen Alltag, arbeiten die Azubis anfänglich meist mit bereits ausgebildeten Fachkräften zusammen und assistieren diesen in der täglichen Arbeit. Die detaillierten Ausbildungsinhalte können sich je nach Betrieb leicht unterscheiden, beinhalten aber in der Regel nachgehend aufgeführte Kenntnisse:

  • Aufgaben der Rechtspflege
  • Organisation im Kanzleibüro
  • Rechtliche Grundlagen in den Bereichen Handels-, Gesellschafts- und bürgerlichen Rechts
  • Bearbeitung gerichtlicher Mahnverfahren
  • Rechtsanwendung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Bearbeitung von Vergütungsrechnungen
  • Grundkenntnisse der besonderen Gerichtszweige

Da die ReFa Ausbildung als kaufmännische Ausbildung gilt, wird in den Berufsschulen zunächst ein umfangreiches Grundlagenwissen in folgenden Bereichen vermittelt:

  • Mathematik
  • Deutsch
  • Allgemeine Wirtschaftslehre
  • Buchführung
  • Text- und Verarbeitungsprogramme

Dieses Basiswissen wird ergänzt durch rechtsspezifische Fächer, wie:

  • Allgemeine Rechtslehre
  • Verfahrens- und Zwangsvollstreckungsrecht
  • Kosten- und Gebührenrecht

In der Regel legen die Azubis nach zwei Jahren eine schriftliche Zwischenprüfung ab, in welcher alle oben genannten Fächer bestanden sein müssen.

Am Ende der Ausbildung erfolgt die Abschlussprüfung mit vier schriftlichen Teilen in den Bereichen

  • Geschäfts- und Leistungsprozesse
  • Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich
  • Vergütung und Kosten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde.

Außerdem gibt es einen mündlichen Teil mit dem Thema Mandantenbetreuung. Nach der finalen Prüfung ist man staatlich anerkannter Rechtsanwaltsfachangestellter.

Regelmäßige Aufgaben des ReFa sind wie bereits erwähnt die Berechnung von Kosten und Gebühren sowie die Kontrolle von Zahlungen. Der kaufmännische Anteil der Arbeit ist daher nicht gering. Außerdem entfällt ein großer Teil auf die Arbeit mit Gesetzen und Gesetzestexten.

Die Arbeit als Rechtsanwaltsfachangestellter ist zunächst breit gefächert und abwechslungsreich. Doch sehnt sich mancher nach mehreren Jahren der Berufstätigkeit als ReFa nach weiteren Aufgaben und neuen Tätigkeitsfeldern. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist es erstrebenswert, sich eine der zahlreichen Fortbildungsmöglichkeiten anzusehen.

Beispielsweise gibt es die Möglichkeit sich kaufmännisch weiter zu bilden. In diesem Sinne ist die Weiterbildung zum Fachwirt bzw. Betriebswirt sehr beliebt. Mit Fokus auf den Schwerpunkt Recht nennt sich die Weiterbildung dann Rechtsfachwirt und kann den Zugang zu leitenden Positionen und nennenswerten Lohnsteigerungen ermöglichen.

Die Weiterbildung zum Rechtsfachwirt dauert circa 18 Monate und setzt einen ReFa Abschluss bzw. eine bestimmte Anzahl an Jahren der Berufserfahrung voraus. Der Unterricht erfolgt per Fernstudium oder berufsbegleitenden Präsenzunterricht. Die Kosten der Weiterbildungsinstitute variieren meist zwischen 2.000 € – 3.200 € plus anfallende Prüfungsgebühren.

Sofern man gewillt ist den zeitlichen und kostenintensiven Aufwand einzugehen, können auch weiterführende universitäre Ausbildungsangebote sehr interessant sein. Das Studium der Rechtswissenschaften sowie ein Studium im Bereich Wirtschaftsrecht oder BWL sind in diesem Sinne naheliegend. Allerdings ist dieser Schritt in der Regel nicht in Kombination mit einer Teilzeit- oder gar Vollzeitanstellung kombinierbar. Die reguläre Studiendauer beträgt 3 Jahre und im Falle des Studiums der Rechtswissenschaften mit dem Abschluss zum Volljuristen sogar mindestens 7 Jahre und länger.

Doch noch mal einen Schritt zurück. Für wen eignet sich die Ausbildung zum ReFa eigentlich? Es gibt keine gesetzliche Regelung über die Voraussetzungen der Ausbildung. So kann man theoretisch mit jedem Schulabschluss Rechtsanwaltsfachangestellter werden. Die meisten Arbeitgeber stellen jedoch individuelle Mindestvoraussetzungen auf. In Deutschland haben die ReFa Auszubildenden mehrheitlich zuvor einen Realschulabschluss erzielt und einige sogar Fachabitur oder die Allgemeine Hochschulreife. Nur circa 7% der Azubis haben einen Hauptschulabschluss als Basis.

Gute Chancen auf eine Anstellung als Azubi hat man vor allem mit guten schulischen Leistungen in den Fächern Mathe, Deutsch und Wirtschaft. Natürlich ist ein nachweisliches Interesse am Thema Recht ebenso vorteilhaft.

Hilfreiche Stärken im Beruf sind organisatorische Fähigkeiten, wirtschaftliches Denken sowie soziale Kompetenzen und ein seriöses Auftreten.

Wichtig ist natürlich auch die Frage, was man als Rechtsanwaltsfachangestellter verdient. Die Gehälter sind nicht tariflich geregelt. Während in der Ausbildung über die Lehrjahre hinweg steigende Gehälter von 350 bis 800€ üblich sind, ist die mögliche Spanne in der Festanstellung deutlich größer.

Hier kommt es primär auf die Größe und die Lage des Arbeitgebers an. Je größer, desto mehr verdient man in der Regel. Weiterhin sind die Gehaltsstrukturen in den unterschiedlichen Bundesländern, je nach Lebenshaltungskosten, variierend.

In einer Großkanzlei erreichen die Gehälter einen jährlichen Wert von bis zu 60.000 € brutto. Hingegen werden in einer Einzelkanzlei oder kleinen Allgemeinkanzlei teilweise nur um die 25.000 € brutto im Jahr gezahlt. Die Gehaltsspanne ist somit sehr groß.

Doch die großen Unterschiede sind gerechtfertigt. Je größer der Arbeitgeber, desto komplexer die Arbeit und desto höher die Arbeitsbelastung. In Sachen Verantwortung hingegen kann hier auch oft die kleine Kanzlei punkten, da man als Rechtsanwaltsfachangestellter noch engeren Kontakt zu Mandanten und einen erweiterten Aufgabenbereich hat.

Notarfachangestellte (NoFa)

Notare sind regelmäßig bei großen Verträgen im Einsatz. Die Beglaubigung und Beurkundung von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften wird dadurch von vertrauenswürdiger Quelle besiegelt. Ebenso sind Notare zuständig für die Hinterlegung von Geld und Wertgegenständen.

Die Haupttätigkeit liegt jedoch in der Beglaubigung von Rechtsgeschäften. Darunter fallen zum Beispiel Gesellschafterverträge, Immobiliengeschäfte oder Schenkungen. Dabei sind für manche Geschäfte notarielle Beglaubigungen notwendig, während sie bei anderen Geschäften optional sind.

Notarfachangestellte - Historisches Hauswappen
Notarfachangestellter – ein Beruf mit Verantwortung

In der Funktion als Notarfachangestellter unterstützt man den Notar bei seinen alltäglichen Aufgaben. Das bedeutet Organisation von Akten und Dokumenten, Vereinbaren von Terminen, Erstellung von Verträgen und Kontakt mit Behörden und anderen Beteiligten.

Hier herrscht ein hohes Maß an Verantwortung, denn notariell beglaubigte Verträge sind oft sensibel, für alle Parteien bedeutend und Fehler werden hier nicht toleriert.

Nicht zuletzt auf Grund der hohen Verantwortung wurde vor über zwanzig Jahren die Berufsbezeichnung von Notarsgehilfen zu Notarfachangestellten geändert.

Überhaupt ist man hier oft mehr als nur Gehilfe. Notarbüros sind oft relativ klein, arbeiten aber mit großen Unternehmen und wohlhabenden Privatpersonen bei der Abwicklung von Geschäften in Millionenhöhe zusammen.

Als Notarfachangestellter ist man hier oft in der Verantwortung, alles so vorzubereiten, dass Notar und Kunden möglichst wenig Arbeit haben.

Hier kümmert man sich zum Beispiel auch um Grundbucheinträge und Einträge im Handelsregister, führt Vorgespräche mit Mandanten und Behörden und steht für alle Parteien als erster Ansprechpartner zur Verfügung. Dabei muss nicht nur die juristische Fachsprache gesprochen und verstanden werden, sondern auch der Fachjargon für Kunden übersetzt und verständlich kommuniziert werden.

Die Ausbildung zum Notarfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre und erfolgt ebenfalls als eine duale Ausbildung. Dazu erlernt man die nötigen Kenntnisse zum einen in der praktischen Arbeitszeit im Ausbildungsbetrieb und zum anderen in den Unterrichtseinheiten der Berufsschule.

Die theoretische Ausbildung überschneidet sich größtenteils mit denen der Refa Azubis wird jedoch um die Mitarbeit in folgende Themengebiete erweitert:

  • Urkundswesen und Führen der Bücher
  • Registerrechtliche Angelegenheiten
  • Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten
  • Vorbereitung und Abwicklung von Notariatsgeschäften im Liegenschafts- und Grundbuchrecht

Ausbildungsplätze zum Notarfachangestellten findet man primär in Notariaten. Möchte man für eine Rechtsanwaltskanzlei arbeiten, wird man eher zum Rechtsanwaltsfachangestellten oder zum Hybrid, dem sogenannten Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, ausgebildet.

In der Ausbildung zum Notarfachangestellten geht es in der Berufsschule insbesondere um die Themen Familien-, Handels- und Erbrecht. Man lernt, Beurkundungen und Beglaubigungen auszustellen. Außerdem wird hier die Kommunikation und die Sozialkompetenz geschult.

Doch wie viel kann man als NoFa verdienen? In der Ausbildung verdienen die NoFa Azubis meist im 1. – 3. Lehrjahr zwischen 600 € und 1.000 € brutto im Monat. Im Anschluss kann man als ausgebildeter NoFa in deutschen Notariaten zwischen 25.000€ und 40.000€ brutto jährlich verdienen.

Doch auch hier kommt es wieder auf die Größe und Bekanntheit des Notars an, für den man arbeitet sowie wo das Notariat ansässig ist.

Fazit

Sowohl als Rechtsanwaltsfachangestellter / ReFa als auch als Notarfachangestellter / NoFa arbeitet man eng mit seinen Vorgesetzten, Kollegen und verschiedensten Behörden zusammen.

Man kümmert sich darum, dass den Anwälten und Notaren die Tätigkeit im Rahmen der rechtlichen Dienstleistungen optimiert und erleichtert wird. Man organisiert und verwaltet Akten, koordiniert Termine, bereitet Schriftstücke wie Verträge und sonstige Mandantenkorrespondenz vor und erstellt Gebühren- und Fristbescheide.

Sozialkompetenz und hervorragende Kommunikation ist dabei sehr wichtig, denn oft sind Mandanten und Klienten einflussreiche Unternehmen oder vermögende Privatpersonen mit hohem Anspruch und Potential von Folgeaufträgen.

Außerdem ist ein hohes Verständnis von juristischen Zusammenhängen und ausgeprägtes Fachwissen sehr wichtig, denn Fehler können hier sehr problematisch werden. Sind Verträge oder notariell beglaubigte Dokumente fehlerhaft können daraus schnell mal unwirksame Geschäfte und Schadensersatzforderungen im sechsstelligen Bereich entstehen.

Als ReFa und NoFa muss man daher nicht nur unter Zeitdruck, sondern auch sehr gewissenhaft arbeiten.

Die Gehälter sind breit gefächert und es kommt stark auf die Größe und Bekanntheit des Arbeitgebers an sowie wo dieser angesiedelt ist. Großstädte oder bestimmte Bundesländer mit höheren Lebenshaltungskosten fordern angepasste Gehälter.

Es gibt zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten und die Arbeit wird selten langweilig.

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